Von gierigen Journalisten und großspurigen Drohungen

September 23rd, 2008

Ich betreibe eine Webseite, die von User-Generated content lebt. Und zwar vor allem in Form von Fotos. Natürlich weise ich die User beim Upload darauf hin, dass es verboten ist “fremde Bilder”, für die keine Nutzungsrechte vorliegen hochzuladen. Natürlich halten sich einige User nicht daran.

Nun bekam ich im Jahr 2004 einen Brief von einem “Fotograf”/”Journalisten”, zusammen mit Screenshots meiner Seite. Er hatte 4 seiner Fotos auf meiner Seite wieder gefunden, die irgend wann einmal von einem User hochgeladen wurden.

Zu zahlen sollte nun seine normale Lizenzgebühr für die verbreitung auf elektronischen Systemen plus ein 100%iger Aufschlag aufgrund der wiederrechtlichen Nutzung sein. Für 8 Bilder belief sich die Rechnung inkl. Mehrwertsteuer auf 12.064,- €. Garniert war der Brief des “Fotografen”/”Journalisten” natürlich mit großen Worten wie “offensichtlich nicht des Ernstes ihres Verstoßes“, “gerichtliches Mahnverfahren” und “Strafanzeige beim Amtsgericht Ulm”.

Ein kurzes Telefonat mit meinem Anwalt war daraufhin sehr erheiternd. Prinzipiell ist die Rechnungsstellung schon korrekt und in einem anderen Fall problemlos möglich. Vor Gericht würde man die Summe im Rahmen eines Vergleiches noch deutlich drücken können, aber trotzdem…
Da jedoch nicht ich die Bidler auf meinen Server geladen hatte kann ich mich in diesem Fall auf §11 des Teledienstgesetztes berufen, nach dem ich erst für diese Inhalte verantwortlich bin, nachdem ich von deren Unrechtmäßigkeit erfahren habe. Natürlich habe ich die betroffenen Bidler sofort gelöscht und bin damit meinen Pflichten als Diensteanbieter nachgekommen.

Ich habe dem “Fotografen”/”Journalisten” dann noch kurz meine Sicht der Dinge per Email mitgeteilt. Seie Antwort klang natürlich nicht sehr erfreut und war wiede rmit großspurigen Drohungen gespickt. Zu dem Zeitpunkt konnte ich darüber natürlich nur noch müde lächeln. Ebenso über die ein paar Wochen später eintrudelnde Mahnung. Das war vorerst der letzte Kontakt mit dem Vogel. Einige Jahre später sollte es allerdings noch mal richtig lustig werden. Doch dazu später mehr.

Was lernen wir daraus? Wenn man den Hals nciht voll genug bekommen kann, sollte man wenigstens wissen, was man macht. Offensichtlich hatte der gute Herr eben nicht die “Justitiare seines Journalistenverbandes” konsultiert, wie er großspurig behauptete. Ebenso wurden später nicht “seine Anwälte” auf mich losgelassen. Mit einer einfachen Abmahnung an mich wäre er sogar durchgekommen und hätte sich zusammen mit einem Anwalt sogar noch ein paar Brotkrumen teilen können.

Und was war nach ein paar Jahren nun so lustig? Die Geschichte aus dem Jahre 2004 war für mich längst abgeschlossen, als ich 3 jahre später den dicken Brief eines Ulmer Anwalts-/Steuerbüros im Briefkasten hatte. neugierig öffnete ich den Umschlag und als erstes fiel mir der Betreff und das darin enthaltene Wort “Insolvenzverfahren” ins Auge. Verwundert las ich weiter, denn mir war nicht bewusst, dass ich pleite war.
Nach einigen Zeilen wurde es mir klar. Nicht ich war insolvent, sondern der Ulmer “Journalist” . Schadenfreude ist doch immer noch die schönste. Ich muss ziemlich laut lachend vor meinem Briefkasten gestanden haben.
Natürlich hatte der Insolvenzverwalter meine unebzahlte Rechnung gefunden. Diese Summe forderte er nun von mir ein. Also einfach die Mail von vor 3 Jahren auch an diese Bude forwarden und das wars dann. Nie wieder was von den Vögeln gehört…

2 Responses to “Von gierigen Journalisten und großspurigen Drohungen”

  1. florian Says:

    na das sind halt diese abmahnspacken mit ihren phantasiepreisen.
    schön zu sehen, wenn so ein unmoralisches geschäftsmodell nicht aufgeht!

  2. jochen Says:

    das ist die ganz ganz dunkle Seite der Rechtssprechung. Sehr traurig sowas – und immer wieder nervenaufreibend!

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